M01.1Raumplanerische Voraussetzungen für Windenergieanlagen
Fortschritt
- in Abklärung
- in Planung
- in Umsetzung
- Abgeschlossen
Beschreibung der Massnahme
Anhand neuer Erkenntnisse und technologischer Entwicklungen wurden die vier Standorte aus der Richtplanänderung 2014 neu beurteilt. Die Bundesinteressen (Konzept Windenergie des Bundes) sowie eine Sichtbarkeitsanalyse als Unterstützung zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Landschaft wurden in einen Leitfaden mit einbezogen. Es erfolgte eine Vorprüfung durch die Bundesstellen und eine Verabschiedung durch den Regierungsrat.
Bedeutung für die Klimastrategie
Die Dekarbonisierung des Energiesystems (netto Null bis 2050) verlangt einen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern. Die Substitution erfolgt häufig zugunsten von elektrischen Systemen (z.B. Wärmepumpen für die Heizung der Gebäude, elektrische Antriebe bei den Autos). Dieser Umstieg macht nur dann Sinn, wenn die dafür benötigte elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.
gesetzliche Grundlagen
BauG / kantonaler Richtplan
Meilensteine
Was wurde gemacht?
- 27.05.2021
Verabschiedung und Veröffentlichung Leitfaden
Zusammenfassung und Kontakte
Zuständigkeiten
- E-Mail: energiefachstelle@sh.ch
Klimaschutz/Klimaanpassung
KlimaschutzAufnahmejahr
2020Stichworte
Richtplan, Leitfaden Kleinwindenergieanlagen, Windenergie
Der Leitfaden wurde vom Regierungsrat am 16. Juni 2020 verabschiedet, mit eine Pilotprojekt ergänzt und am 27. Mai 2021 veröffentlicht.