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M01.1Raumplanerische Voraussetzungen für Windenergieanlagen

Fortschritt

  • in Abklärung
  • in Planung
  • in Umsetzung
  • Abgeschlossen

Lead paragraph

Schaffung der raumplanerischen Voraussetzungen für die Projektierung von Windenergieanlagen

Beschreibung der Massnahme

Anhand neuer Erkenntnisse und technologischer Entwicklungen wurden die vier Standorte aus der Richtplanänderung 2014 neu beurteilt. Die Bundesinteressen (Konzept Windenergie des Bundes) sowie eine Sichtbarkeitsanalyse als Unterstützung zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Landschaft wurden in einen Leitfaden mit einbezogen. Es erfolgte eine Vorprüfung durch die Bundesstellen und eine Verabschiedung durch den Regierungsrat.

  • Bedeutung für die Klimastrategie

    Die Dekarbonisierung des Energiesystems (netto Null bis 2050) verlangt einen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern. Die Substitution erfolgt häufig zugunsten von elektrischen Systemen (z.B. Wärmepumpen für die Heizung der Gebäude, elektrische Antriebe bei den Autos). Dieser Umstieg macht nur dann Sinn, wenn die dafür benötigte elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.

  • gesetzliche Grundlagen

    BauG / kantonaler Richtplan

Meilensteine

Was wurde gemacht?

  • Erledigt27.05.2021

    Verabschiedung und Veröffentlichung Leitfaden

    Der Leitfaden wurde vom Regierungsrat am 16. Juni 2020 verabschiedet, mit eine Pilotprojekt ergänzt und am 27. Mai 2021 veröffentlicht.

Zusammenfassung und Kontakte

Sektor

  • Klimaschutz/Klimaanpassung

    Klimaschutz
  • Aufnahmejahr

    2020
  • Stichworte

    Richtplan, Leitfaden Kleinwindenergieanlagen, Windenergie
Letzte Aktualisierung 29.07.2025