Leitabsatz
Das kantonale Energiegesetz hat das Netto-Null-Ziel in Art. 2 Abs. 2 im den folgenden Worten verankert: «Der Kanton strebt an, die Treibhausgasemissionen aus den Tätigkeiten der kantonalen Verwaltung bis 2040 auf Netto -Null zu senken.». Dazu soll im Jahr 2026 ein Umsetzungskonzept entwickelt werden.