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M01.2Forcierter Ausbau Solarstromanlagen

Fortschritt

  • in Abklärung
  • in Planung
  • in Umsetzung
  • Laufend

Lead paragraph

Um das gesetzlich verankerte Netto Null Ziel zu erreichen, braucht es eine Abkehr von den fossilen Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien bedeutet in vielen Fällen eine Elektrifizierung. Aus diesem Grund macht der Umstieg nur Sinn, wenn der Strom dafür aus erneuerbaren Quellen stammt.

Beschreibung der Massnahme

Diese Massnahme sieht vor, dass Investitionen in grössere Solarstromkraftwerke attraktiv gestalten werden. Vorgesehen ist eine Anschubfinanzierung für Anlagen auf Gebäuden ohne Eigenverbrauch ab 60 kWp Leistung über das kantonale Energieförderprogramm, eine Konzepterarbeitung zur Umsetzung eines Mindestanteils Solarstrom im Standardstrommix in Zusammenarbeit mit den EVU im Kanton Schaffhausen, die Prüfung kantonaler Dachflächen, Infrastrukturanlagen sowie Liegenschaften der Pensionskasse auf Eignung für Solarstromanlagen. Begleitend sollen
Eigentümer grosser Dachflächen, die für die Solarstromerzeugung potenziell geeignet sind, informiert werden.

  • Bedeutung für die Klimastrategie

    Die Dekarbonisierung des Energiesystems (netto Null bis 2050) verlangt einen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern. Die Substitution erfolgt häufig zugunsten von elektrischen Systemen (z.B. Wärmepumpen für die Heizung der Gebäude, elektrische Antriebe bei den Autos). Dieser Umstieg macht nur dann Sinn, wenn die dafür benötigte elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.

  • gesetzliche Grundlagen

    BauG, allenfalls Eignerstrategien der EVU

Zusammenfassung und Kontakte

Sektor

  • Klimaschutz/Klimaanpassung

    Klimaschutz
  • Aufnahmejahr

    2020
  • Stichworte

    Anreize für den Ausbau der Solarstromanlagen auf grossen Dachflächen, Förderung des Absatzes von Solarstrom, Ausschöpfen der Potenziale auf verwaltungseigenen Gebäuden, Kommunikation mit Zielgruppen, Monitoring
  • Finanzierung über Energie- und Klimafonds

    nein
Letzte Aktualisierung 11.09.2025