M01.2Forcierter Ausbau Solarstromanlagen
Fortschritt
- in Abklärung
- in Planung
- in Umsetzung
- Laufend
Beschreibung der Massnahme
Diese Massnahme sieht vor, dass Investitionen in grössere Solarstromkraftwerke attraktiv gestalten werden. Vorgesehen ist eine Anschubfinanzierung für Anlagen auf Gebäuden ohne Eigenverbrauch ab 60 kWp Leistung über das kantonale Energieförderprogramm, eine Konzepterarbeitung zur Umsetzung eines Mindestanteils Solarstrom im Standardstrommix in Zusammenarbeit mit den EVU im Kanton Schaffhausen, die Prüfung kantonaler Dachflächen, Infrastrukturanlagen sowie Liegenschaften der Pensionskasse auf Eignung für Solarstromanlagen. Begleitend sollen
Eigentümer grosser Dachflächen, die für die Solarstromerzeugung potenziell geeignet sind, informiert werden.
Bedeutung für die Klimastrategie
Die Dekarbonisierung des Energiesystems (netto Null bis 2050) verlangt einen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern. Die Substitution erfolgt häufig zugunsten von elektrischen Systemen (z.B. Wärmepumpen für die Heizung der Gebäude, elektrische Antriebe bei den Autos). Dieser Umstieg macht nur dann Sinn, wenn die dafür benötigte elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen stammt.
gesetzliche Grundlagen
BauG, allenfalls Eignerstrategien der EVU
Begleitende Massnahmen
Zusammenfassung und Kontakte
Zuständigkeiten
- E-Mail: energiefachstelle@sh.ch
Klimaschutz/Klimaanpassung
KlimaschutzAufnahmejahr
2020Stichworte
Anreize für den Ausbau der Solarstromanlagen auf grossen Dachflächen, Förderung des Absatzes von Solarstrom, Ausschöpfen der Potenziale auf verwaltungseigenen Gebäuden, Kommunikation mit Zielgruppen, MonitoringFinanzierung über Energie- und Klimafonds
nein