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M03.2Kantonales Energieförderprogramm

Fortschritt

  • in Abklärung
  • in Planung
  • in Umsetzung
  • Laufend

Lead paragraph

Das Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KlG) schreibt für den Sektor Gebäude eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 100 Prozent vor. Dieses Ziel kann durch Effizienzmassnahmen an Gebäuden oder durch den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme erreicht werden. Das kantonale Energieförderprogramm unterstützt diese Zielsetzung mit finanziellen Anreizen.

Beschreibung der Massnahme

Das kantonalen Förderprogramms passt sich an die neuen Rahmenbedingungen und an die Schwerpunkte des Anschlusskonzepts zur kantonalen Energiepolitik 2018-2030 an. Es sieht Förderbeiträge für die energetische Verbesserung von Gebäuden, für den Heizungsersatz und für die Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen vor. Es sind Förderbeiträge für:

  • Gebäudemodernisierung (GEAK-Effizienzklassen, Minergie)
  • Gebäudehüllensanierung
  • Ersatz Wärmeerzeugung (Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Anschlüsse an Wärmenetze)
  • Wärmenetze
  • Neubauten nach Minergie-P
  • Energieeffizienzmassnahmen in Unternehmen
  • GEAK Plus, Machbarkeitsstudien, Energieanalysen in Unternehmen
  • Elektromobilität (Erschliessung Ladeinfrastruktur, bidirektionale Ladestationen)
  • Ab 2023: Wärmekraftkopplungsanlagen, Spezialprojekte

Das Energieförderprogramm wird über Kantonsmittel und über Bundesmittel (Teilzweckbindung CO2-Abgabe) finanziert.

  • Bedeutung für die Klimastrategie

    Das Energieförderprogramm ist seit Jahren eines der wichtigsten Instrumente der kantonalen Energiepolitik. Es hat eine grosse Wirkung.

  • gesetzliche Grundlagen

    BauG

Meilensteine

Was passiert gerade?

  • Zu erledigen1.1.2018

    Erweiterung des Förderprogramms

    Aufgenommen wurden u. a. der Heizungsersatz und Wärmenetzprojekte.

  • Zu erledigen1.1.2023

    Das Energieförderprogramm wird über den Energie- und Klimafonds finanziert.

Indikatoren

Zusammenfassung und Kontakte

Sektor

  • Klimaschutz/Klimaanpassung

    Klimaschutz
  • Aufnahmejahr

    2020
  • Stichworte

    Förderprogramm Gebäudeprogramm Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KlG)
  • Finanzierung über Energie- und Klimafonds

    ja
Letzte Aktualisierung 11.09.2025

Wie diese Massnahme zum Ergebnis beiträgt