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M03.5Neues Energiegesetz für den Kanton Schaffhausen

Fortschritt

  • in Abklärung
  • in Planung
  • in Umsetzung
  • Abgeschlossen
Pünktlich

Das Gesetz wird per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Lead paragraph

Im neuen Energiegesetz wird den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung mehr Gewicht beigemessen. Gemäss Vorgaben aus dem eidg. Klima- und Innovationsgesetz (KlG) wird das Netto-Null-Ziel für die kantonale Verwaltung verankert.

Beschreibung der Massnahme

Zahlreiche Artikel aus dem bestehenden Baugesetz werden unverändert ins neue Energiegesetz transferiert. Ebenso wird das Elektrizitätsgesetz ins Energiegesetz integriert. Im neuen Gesetz sollen zusätzliche Aspekte aufgenommen werden – im Sinne eines Zwischenschritts, bis die neuen MuKEn von den Kantonen verabschiedet werden. Mit den neuen MuKEn ab 2025 soll der Einsatz fossiler Heizsysteme nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Zudem gelten höhere Anforderungen an die Eigenstromproduktion von Neubauten und eine Solarstrompflicht bei umfassenden Dachsanierungen. Der Kanton Schaffhausen hat in einem ersten Schritt per 1.1.2024 bereits die Energiehaushaltverordnung zusammen mit der Bau- und der Brandschutzverordnung angepasst.

  • Bedeutung für die Klimastrategie

    Im neuen Energiegesetz wird den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung mehr Gewicht beigemessen. Gemäss Vorgaben aus dem eidg. Klima- und Innovationsgesetz (KlG) wird das Netto-Null-Ziel für die kantonale Verwaltung verankert.

  • gesetzliche Grundlagen

    Die energiebezogenen Artikel des heutigen Baugesetzes (insb. Art. 42) bilden den Kern des neuen Energiegesetzes.

Meilensteine

Was wurde gemacht?

  • Erledigt18.05.2025

    Volksabstimmung

  • Erledigt16.12.2024

    2. Lesung im Kantonsrat

  • Erledigt26.08.2024

    1. Lesung im Kantonsrat

  • Erledigt27.02.2024

    Vorlage des Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Zusammenfassung und Kontakte

Sektor

  • Klimaschutz/Klimaanpassung

    Klimaschutz & Klimaanpassung
  • Aufnahmejahr

    2024
  • Stichworte

    Baugesetz, Mustervorschriften 2025 der Kantone im Energiebereich (ehem. MuKEn, neu: Energiehub Gebäude), Energy hub
  • Finanzierung über Energie- und Klimafonds

    nein
Letzte Aktualisierung 18.08.2025