M03.5Neues Energiegesetz für den Kanton Schaffhausen
Fortschritt
- in Abklärung
- in Planung
- in Umsetzung
- Abgeschlossen
Das Gesetz wird per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Beschreibung der Massnahme
Zahlreiche Artikel aus dem bestehenden Baugesetz werden unverändert ins neue Energiegesetz transferiert. Ebenso wird das Elektrizitätsgesetz ins Energiegesetz integriert. Im neuen Gesetz sollen zusätzliche Aspekte aufgenommen werden – im Sinne eines Zwischenschritts, bis die neuen MuKEn von den Kantonen verabschiedet werden. Mit den neuen MuKEn ab 2025 soll der Einsatz fossiler Heizsysteme nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Zudem gelten höhere Anforderungen an die Eigenstromproduktion von Neubauten und eine Solarstrompflicht bei umfassenden Dachsanierungen. Der Kanton Schaffhausen hat in einem ersten Schritt per 1.1.2024 bereits die Energiehaushaltverordnung zusammen mit der Bau- und der Brandschutzverordnung angepasst.
Bedeutung für die Klimastrategie
Im neuen Energiegesetz wird den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung mehr Gewicht beigemessen. Gemäss Vorgaben aus dem eidg. Klima- und Innovationsgesetz (KlG) wird das Netto-Null-Ziel für die kantonale Verwaltung verankert.
gesetzliche Grundlagen
Die energiebezogenen Artikel des heutigen Baugesetzes (insb. Art. 42) bilden den Kern des neuen Energiegesetzes.
Meilensteine
Was wurde gemacht?
- 18.05.2025
Volksabstimmung
- 16.12.2024
2. Lesung im Kantonsrat
- 26.08.2024
1. Lesung im Kantonsrat
- 27.02.2024
Vorlage des Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Begleitende Massnahmen
Zusammenfassung und Kontakte
Zuständigkeiten
- E-Mail: energiefachstelle@sh.ch
Klimaschutz/Klimaanpassung
Klimaschutz & KlimaanpassungAufnahmejahr
2024Stichworte
Baugesetz, Mustervorschriften 2025 der Kantone im Energiebereich (ehem. MuKEn, neu: Energiehub Gebäude), Energy hubFinanzierung über Energie- und Klimafonds
nein