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M03.4Energetische Anforderungen an Gebäude

Fortschritt

  • in Abklärung
  • in Planung
  • in Umsetzung
  • Abgeschlossen

Lead paragraph

Das Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KlG) schreibt für den Sektor Gebäude eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 100 Prozent vor. Dieses Ziel kann durch Effizienzmassnahmen an Gebäuden oder durch den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme erreicht werden. Aus diesem Grund sollen die energetischen Anforderungen an den Stand der Technik angepasst werden.

Beschreibung der Massnahme

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, MuKEn 2014 sollen ins Baugesetz implementiert werden.

  • Bedeutung für die Klimastrategie

    2018 stammten 48 Prozent der CO2-Emissionen aus Brennstoffen von den privaten Haushalten (Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser, Quelle: BAFU 2020). In Bezug auf die Reduktion des Verbrauchs der fossilen Brennstoffe und damit der Reduktion der CO2-Emissionen trägt diese Massnahme rund 30 Prozent zur Gesamtwirkung gemäss Anschlusskonzept bei. Dies entspricht rund 6'700 Tonnen CO2 im Jahr 2030.

  • gesetzliche Grundlagen

    BauG

Meilensteine

Was wurde gemacht?

  • Erledigt01.04.2021

    Gesetzesanpassung per 1. April 2021 erfolgt

  • Erledigt26.10.2020

    Gesetzesvorlage durch Kantonsrat genehmigt

Zusammenfassung und Kontakte

Sektor

  • Klimaschutz/Klimaanpassung

    Klimaschutz
  • Aufnahmejahr

    2020
  • Stichworte

    MuKEn Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Baugesetz
  • Finanzierung über Energie- und Klimafonds

    nein
Letzte Aktualisierung 26.06.2025