M03.1Energieberatung
Fortschritt
- in Abklärung
- in Planung
- in Umsetzung
- Abgeschlossen
Beschreibung der Massnahme
Neue Zielvorgaben, neue gesetzliche Anforderungen und neue Förderbereiche erhöhen den Bedarf an Information und Beratung. Diese Aufgabe wurde an die Energiefachleute Schaffhausen übertragen. Neu wird die Erstberatung kostenlos angeboten und um eine ausführlichere "Energieberatung plus" ergänzt. Inhalt der neuen Beratung ist eine Vor-Ort-Besichtigung und ein kurzer Beratungsbericht. Der Bund übernimmt ab 01.04.2022 100 % der Kosten beim Beratungsangebot "erneuerbar heizen"
Bedeutung für die Klimastrategie
Mit dem Förderprogramm setzt der Kanton finanzielle Anreize, um den Verbrauch fossiler Energie im Gebäudebereich und damit die CO2-Emissionen zu senken. Die Massnahme Energieberatung stellt eine wichtige flankierende Massnahme zum Energieförderprogramm und den neuen energetischen Anforderungen an Gebäude dar.
gesetzliche Grundlagen
BauG
Zusammenfassung und Kontakte
Zuständigkeiten
- E-Mail: energiefachstelle@sh.ch
Klimaschutz/Klimaanpassung
KlimaschutzAufnahmejahr
2020Stichworte
Beratungsangebot Energiefachleute SchaffhausenFinanzierung über Energie- und Klimafonds
nein