M02.1Energieeffizienz in Unternehmen
Fortschritt
- in Abklärung
- in Planung
- in Umsetzung
- Abgeschlossen
Beschreibung der Massnahme
Diese Massnahme umfasst ein Massnahmenpaket zur Erhöhung der Energieeffizienz und verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien in Unternehmen. Konkret geht es um die Umsetzung des Grossverbraucherartikels. Er verpflichtet Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh pro Jahr oder einem Stromverbrauch von mehr als 200 MWh pro Jahr, ihren Verbrauch mittels wirtschaftlicher Massnahmen zu reduzieren. Ausserdem verspricht die Massnahme finanzielle Anreize für die Durchführung einer Energieverbrauchsanalyse und die Umsetzung von Effizienzmassnahmen. Zudem bietet das Industrie- und Technozentrum Schaffhausen (ITS) ein Beratungsangebot an, das unabhängig und freiwillig ist.
Bedeutung für die Klimastrategie
Die Industrie ist schweizweit für 25 Prozent der CO2-Emissionen aus Brennstoffen verantwortlich (Quelle: BAFU 2020). Die Erfahrungen zeigen, dass in der Regel ein Effizienzpotenzial von 15 Prozent vorhanden ist, welches mittels wirtschaftlicher Massnahmen erschlossen werden kann. Klimarelevant sind diese Massnahmen, wenn dadurch fossile Energien eingespart werden können.
gesetzliche Grundlagen
Optimierungsmassnahmen in Betriebsstätten (Grossverbraucherartikel): Art. 42k BauG
Meilensteine
Was bleibt zu tun?
- 31.12.2030
In Kraftsetzung der Baugesetzrevision.
Begleitende Massnahmen
Zusammenfassung und Kontakte
Zuständigkeiten
- E-Mail: energiefachstelle@sh.ch
Klimaschutz/Klimaanpassung
KlimaschutzAufnahmejahr
2020Stichworte
Umsetzung Grossverbraucherartikel (Art. 42k) Effizienzprogramm für Unternehmen unterhalb der Grossverbraucherschwelle Energieverbrauchsanalyse Umsetzung von Effizienzmassnahmen Beratungsangebot für UnternehmenFinanzierung über Energie- und Klimafonds
nein
Mit der Baugesetzrevision im Jahr 2021 wurde der Geltungsbereich auf Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 200'000 Kilowattstunden ausgedehnt. Umgesetzt wird nur, was wirtschaftlich zumutbar ist. Für Prozessoptimierungen bedeutet dies eine Amortisationszeit von maximal 4 Jahren, bei Gebäudeinfrastrukturmassnahmen sind es maximal 8 Jahre. Die Unternehmen sparen damit bedeutende Betriebskosten ein.