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M02.1Energieeffizienz in Unternehmen

Fortschritt

  • in Abklärung
  • in Planung
  • in Umsetzung
  • Abgeschlossen

Lead paragraph

Um das gesetzlich verankerte Netto Null Ziel zu erreichen, braucht es eine Abkehr von den fossilen Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien bedeutet in vielen Fällen eine Elektrifizierung. Aus diesem Grund macht der Umstieg nur Sinn, wenn der Strom dafür aus erneuerbaren Quellen stammt. Die Industrie selbst ist für 25 Prozent der CO2-Emissionen aus Brennstoffen verantwortlich. Das Klima- und Innovationsgesetz legt fest, dass die Industrie diese Emissionen bis 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 vermindern muss.

Beschreibung der Massnahme

Diese Massnahme umfasst ein Massnahmenpaket zur Erhöhung der Energieeffizienz und verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien in Unternehmen. Konkret geht es um die Umsetzung des Grossverbraucherartikels. Er verpflichtet Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh pro Jahr oder einem Stromverbrauch von mehr als 200 MWh pro Jahr, ihren Verbrauch mittels wirtschaftlicher Massnahmen zu reduzieren. Ausserdem verspricht die Massnahme finanzielle Anreize für die Durchführung einer Energieverbrauchsanalyse und die Umsetzung von Effizienzmassnahmen. Zudem bietet das Industrie- und Technozentrum Schaffhausen (ITS) ein Beratungsangebot an, das unabhängig und freiwillig ist.

  • Bedeutung für die Klimastrategie

    Die Industrie ist schweizweit für 25 Prozent der CO2-Emissionen aus Brennstoffen verantwortlich (Quelle: BAFU 2020). Die Erfahrungen zeigen, dass in der Regel ein Effizienzpotenzial von 15 Prozent vorhanden ist, welches mittels wirtschaftlicher Massnahmen erschlossen werden kann. Klimarelevant sind diese Massnahmen, wenn dadurch fossile Energien eingespart werden können.

  • gesetzliche Grundlagen

    Optimierungsmassnahmen in Betriebsstätten (Grossverbraucherartikel): Art. 42k BauG

Meilensteine

Was bleibt zu tun?

  • Zu erledigen31.12.2030

    In Kraftsetzung der Baugesetzrevision.

    Mit der Baugesetzrevision im Jahr 2021 wurde der Geltungsbereich auf Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 200'000 Kilowattstunden ausgedehnt. Umgesetzt wird nur, was wirtschaftlich zumutbar ist. Für Prozessoptimierungen bedeutet dies eine Amortisationszeit von maximal 4 Jahren, bei Gebäudeinfrastrukturmassnahmen sind es maximal 8 Jahre. Die Unternehmen sparen damit bedeutende Betriebskosten ein.

Zusammenfassung und Kontakte

Sektor

  • Klimaschutz/Klimaanpassung

    Klimaschutz
  • Aufnahmejahr

    2020
  • Stichworte

    Umsetzung Grossverbraucherartikel (Art. 42k) Effizienzprogramm für Unternehmen unterhalb der Grossverbraucherschwelle Energieverbrauchsanalyse Umsetzung von Effizienzmassnahmen Beratungsangebot für Unternehmen
  • Finanzierung über Energie- und Klimafonds

    nein
Letzte Aktualisierung 09/04/2025