M11.1Bekämpfungspflicht Neobiota
Fortschritt
- in Abklärung
- in Planung
- in Umsetzung
- Abgeschlossen
Beschreibung der Massnahme
Um den Druck von Neophyten auf das Ökosystem zu verringern, müssen diese auf möglichst vielen Flächen aktiv bekämpft werden. In angepasster Form gilt dies auch für gebietsfremde invasive Tiere. Hier ist zudem ein engmaschiges Monitoring unerlässlich, weil sich gebietsfremde Tiere schnell ausbreiten können. Eine Regelung zur Marktüberwachung von Neophyten besteht im Kanton Schaffhausen bereits. Mit der Ausweitung der Marktüberwachung soll verhindert werden, dass weitere invasive gebietsfremde Arten in die Umwelt gelangen und sich verbreiten. Dazu gehört auch das Monitoring gebietsfremder Organismen im Pflanzenhandel (Plattwürmer, Ameisen etc.).
Zurzeit gilt gemäss Freisetzungsverordnung (SR 814.911; FrSV) ein Umgangsverbot für bestimmte Neobiota. Um eine Bekämpfungspflicht einzuführen, bedarf es einer Revision der USG in Anlehnung an die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten. Die kantonalen Behörden sollen einen Vorschlag zur Anpassung der gesetzlichen Grundlage und deren Auswirkungen erarbeiten.
Bedeutung für die Klimastrategie
Der Klimawandel führt bei vielen einheimischen Organismen zu Stress. Neobiota dagegen sind Klimawandelgewinner, die sich auf Kosten der angestammten Flora und Fauna ausbreiten (inkl. Verlust an Biodiversität). Darüber hinaus können sie zu Schäden an Infrastrukturanlagen und zu Ausfällen in der landwirtschaftlichen Produktion führen, oder gar die Gesundheit beeinträchtigen (Auslösen von Allergien). Die Bekämpfung sollte zudem - wo sinnvoll - kantonal koordiniert werden, um die Gemeinden zu entlasten und die Massnahmen zu vereinheitlichen.
gesetzliche Grundlagen
2019: Vernehmlassung zur USG Revision 2020: Überweisung Motion Friedl 19.4615 2022: Beschluss UVEK: als ersten Schritt Motion Friedl umsetzen und somit Anpassung von FrSV in Bezug auf Inverkehrbringungsverbot von invasiven Neophyten und Ausweitung Marktüberwachung 2023: ggf. Anpassen des kantonalen Umweltrechts 2024: Anpassung FrSV: zusätzliches Inverkehrbringungsverbot und Erweiterung der Pflanzenliste Vernehmlassung kantonales Umweltschutzgesetz
Meilensteine
Was passiert gerade?
- 2027
Anpassung Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über den Umweltschutz ist in Vernehmlassung und das kantonale USG wird aktuell im Kantonsrat behandelt.