M07.5Wald-Wild-Konzept
Fortschritt
- in Abklärung
- in Planung
- in Umsetzung
- Abgeschlossen
Beschreibung der Massnahme
Seit dem Jahr 2008 werden die Wildschäden nicht mehr objektiv nach einheitlichen Kriterien, sondern gutachterlich durch den jeweiligen Revierförster erfasst. In einem Wald-Wild-Konzept soll der Fokus wieder auf objektive und einheitliche Kriterien gelegt werden, und der Dialog Jägerschaft-Forst soll verbessert werden. Die zielgerichtete Basisregulierung des Wildes ist eine Grundvoraussetzung für einen tragbaren Wildverbiss und für weitere Massnahmen wie die Lebensraumverbesserung und die Lebensraumberuhigung.
Ansatzpunkte für Massnahmen
Für jedes Jagdrevier sollen gemeinsam mit den Jagdgesellschaften verbindliche, messbare Ziele festgelegt werden. Konkrete Massnahmen werden nach erfolgter Analyse (Problemstellung) im Rahmen des Konzeptes ausgearbeitet. Zum Beispiel: Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen (Reviergrössen, Anzahl Pächter, Abschussnachweise/Wildbuch etc), Weiserflächen, Verbisskontrolle, Verbiss-Schadschwellen für Baumarten, Wildzählungen, Abgrenzung der Gebiete mit besonderer wildökologischer Bedeutung, Lebensraumberuhigung, Wildruhezonen, Lebensraumverbesserungen (Feld + Wald) etc.
Die Verjüngung wird nach Anzahl Jungpflanzen pro Baumart und Anzahl verbissener Exemplare ausgezählt und ausgewertet. Entscheidend ist der Verbiss auf den Verjüngsflächen im Vergleich zu Kontrollflächen. Bestandeserhebungen für Reh-, Sika- und Gamswild durch regelmässige Wildzählungen, die wissenschaftlich abgestützt sind, sollen in geeigneter Form durchgeführt werden. Ein Bericht über die Ergebnisse der Inventur (inklusive Karte, Vorstellung der Resultate und Massnahmen) und die Zielerreichung soll erstellt werden.
Bedeutung für die Klimastrategie
Die klimatischen Veränderungen mit wärmeren und trockeneren Zeiten beeinflussen unsere Wälder bezüglich der Artenzusammensetzung, und der Buchen- und Fichtenanteil wird sinken. Die Verjüngung und die Wildbestände sind somit zentrale Themen für die Anpassung und Klimastabilität unseres Waldes. Ein junger, stabiler, klimafitter Wald mit klimatoleranten Baumarten ist widerstandsfähiger als ein überalterter Baumbestand ohne Verjüngung. Licht- und wärmeliebende Baumarten wie z.B. die Eichen sind jedoch beim Wild sehr beliebt und werden oft stark verbissen, sodass die klimatoleranten Baumarten nicht aufwachsen können. Viele Wälder können nicht verjüngt werden, weil die notwendigen Baumarten wildbedingt nicht aufkommen.
gesetzliche Grundlagen
Art. 27 WaG; Art. 3 JSG; Art. 31 WaV; Art. 25 Kant. Jagdgesetz Die gesetzlich geforderte natürliche Verjüngung des Waldes mit standortgemässen klimatoleranten Baumarten wird zurzeit nicht erreicht.
Indikatoren
Zusammenfassung und Kontakte
Zuständigkeiten
- E-Mail: kantonsforstamt@sh.ch
Klimaschutz/Klimaanpassung
KlimaanpassungAufnahmejahr
2024Stichworte
nachhaltige Waldbewirtschaftung, Wildverbiss, klimatolerante Baumarten, Erhalt WaldfunktionFinanzierung über Energie- und Klimafonds
ja